EINE VORSORGEWOHNUNG MITTEN IM GRÜNEN…
DIE SCHÖNSTE FORM VON STEUERVORTEILEN.

Für schlaue VORDENKER, ein grünes und zukunftsorientiertes Investment!

Sicherheit ohne Nervenkitzel: Vorsorgewohnungen im Brunnenschutzgebiet, mit einem Mieter-freundlichen Ausstattungpaket „All-in-One“.

Anger am Brunnen bietet Ihnen Vorsorgewohnungen im unverbaubaren Brunnenschutzgebiet: ein besonders schöner Rückzugsort für Ihre Geldanlage zu günstigen Preisen, die Sie in Wien nicht mehr finden, mit einer tollen Komplett-Ausstattung, die sich in Zukunft noch mehr rechnen wird.
Ein weiterer PLUSPUNKT: unser herausragendes lokales Maklernetzwerk kümmert sich um die Erst-/Vermietung Ihrer Wohnung!

IHRE STEUERVORTEILE AUF EINEN BLICK

20% USt. gilt als Vorsteuer

Der Brutto-Kaufpreis einer Eigentumswohnung setzt sich aus dem Nettopreis der Wohnung und aus der 20-prozentigen Umsatzsteuer zusammen. Spätestens nach der Fertigstellung des „Anger am Brunnen“-Projekts erhält der Käufer die 20 Prozent Umsatzsteuer zur Gänze als Vorsteuer vom Wohnsitzfinanzamt zurück.

Kredit-Zinsen

Wird die Vorsorge-Wohnung ganz (oder teilweise) durch einen Kredit finanziert, dürfen die anfallenden Kredit-Zinsen zur Gänze über die gesamte Laufzeit steuerlich von der Miete abgesetzt werden.

Abnutzung

Bei Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Gebäude bzw. die Wohnung ist einer Abnutzung ausgesetzt (AfA) Die steuerliche Nutzungsdauer einer Wohnung beläuft sich auf 66,66 Jahre. Die steuerliche „Abnutzung“ des Wohnungswertes beträgt somit rund 1,5 Prozent pro Jahr. Diese Abnutzung wird jährlich steuerlich von den Mieteinnahmen abgesetzt. Die Küche inklusive aller Küchengeräte gilt als Sonderausstattung und darf mit 10 Prozent pro Jahr von den Mieteinnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Beschleunigte AfA

Für Gebäude, die ab dem 1. Juli 2020 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine beschleunigte AfA geltend gemacht werden. Es kann im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der Abschreibung höchstens das Dreifache (4,5 Prozent), im folgenden Jahr höchstens das Doppelte (3 Prozent) des gewöhnlichen Abschreibungssatzes geltend gemacht werden.
 

Steuerberatung

Die Kosten für Steuerberatung gelten als „Werbungskosten“ und werden ebenfalls steuerlich von den Mieteinnahmen abgesetzt.

Wohnungsmakler

Jede Vorsorgewohnung wird von der Vestwerk Real Estate Consulting GmbH professionell und marktorientiert vermittelt. Die Kosten für den Makler gelten als „Werbungskosten“ und dürfen von der Steuer abgesetzt werden.

Hinweis

Berechnung der Kaufnebenkosten, wie: Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, Treuhandentgelt und Maklercourtage basiert auf Basis des Brutto-Kaufpreises!

IHRE VORSORGE-PREISE

Bei uns bekommen Sie GRATIS eine steuerliche Prognoserechnung* zur Vorlage beim Wohnsitzfinanzamt! *Die steuerliche Prognoserechnung wurde von der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft erstellt und kann auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

NOCH FRAGEN?

Schicken Sie uns Ihre Anfrage und lehnen Sie sich zurück - wir beraten Sie gerne und beantworten all Ihre Fragen rund um den Vorsorge-Wohnungskauf.

FÜNF GRUNDSATZ-FRAGEN
FÜNF ANTWORTEN

Wird eine Vorsorgewohnung durch eine Privatperson zu Wohnzwecken vermietet, sind die Vermietungseinkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. Diese ergeben sich durch Abzug der wohnungsbezogenen Ausgaben (das sind Werbungskosten) von den Mieteinnahmen. Zu den Werbungskosten zählen insbesondere die jährliche Abschreibung, Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen, Betriebskosten und Fremdkapitalzinsen bei kreditfinanziertem Ankauf. Der Grundanteil beträgt bei Einkünften aus Vermietung grundsätzlich 40 Prozent, der Gebäudeanteil 60 Prozent der Anschaffungskosten. Der Ansatz eines abweichenden Aufteilungsverhältnisses kann im Einzelfall erfolgen (zum Beispiel liegt dieses in Wien je nach Anzahl der Wohneinheiten bei 30/70 beziehungsweise 20/80).

Es besteht die Möglichkeit, Vorsteuern, die in Zusammenhang mit dem Erwerb und den laufenden Aufwendungen anfallen, vom Finanzamt zurückzuerhalten. Die Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt des Erwerbs ist damit geringer. Die Mieteinnahmen sind der Umsatzsteuer von zehn Prozent zu unterwerfen. Die geltend gemachten Vorsteuern sind jedoch anteilsmäßig an das Finanzamt zurückzubezahlen, falls die Vorsorgewohnung innerhalb von 20 Jahren umsatzsteuerbefreit veräußert wird. Insbesondere in den Anfangsjahren der Vermietung können aus der Vermietung steuerliche Verluste resultieren. Diese werden mit den sonstigen Einkünften verrechnet und führen zu einer Steuergutschrift. In diesem Fall verlangt das Finanzamt in der Regel eine Prognoserechnung.

Eine Vorsorgewohnung unterliegt gesetzlichen Steuerbestimmungen und muss zumindest so lange vermietet werden, bis die „Liebhaberei“-Frist endet. Diese Frist ist so gesetzt, dass innerhalb von 20 Jahren nach Kauf der Wohnung der sogenannte „Steuerliche Totalüberschuss“ erreicht werden muss.

Jeder Verwandte, ausgenommen Ehepartner, kann Ihre Vorsorgewohnung mieten. Die einzige steuerliche Bedingung dabei: Der Mieter, beispielsweise das eigene Kind, muss die gesamte Monatsmiete aus eigenem Einkommen oder dem eigenen Vermögen finanzieren. Die Miethöhe muss einem Fremdvergleich standhalten und darf aufgrund des Verwandtschaftsgrades nicht herabgesetzt werden.

Die Finanz geht davon aus, dass durch die Einnahmen aus der Vermietung der Vorsorge-Wohnung eines Tages ein steuerlicher „Total-Gewinn“ erreicht wird. Der Total-Gewinn errechnet sich aus der Summe aller Mieteinnahmen über die Jahre, saldiert um die Summe aller Werbungskosten (Gebäude-Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Bankspesen für den Kauf-Kredit, Maklerprovisionen, Kosten für Steuerberatung, allgemeine Werbungs-Kosten). Die größte Position der Werbungskosten sind in der Regel die Zinskosten für den Kredit. Je kleiner der Kreditanteil ist, oder je geringer die Kreditzinsen sind, desto früher wird der „Steuerliche Totalüberschuss“ erreicht. Der steuerliche Totalüberschuss muss spätestens innerhalb von 20 Jahren nach Kauf der Vorsorgewohnung erreicht werden.