20% USt. gilt als Vorsteuer
Der Brutto-Kaufpreis einer Eigentumswohnung setzt sich aus dem Nettopreis der Wohnung und aus der 20-prozentigen Umsatzsteuer zusammen. Spätestens nach der Fertigstellung des „Anger am Brunnen“-Projekts erhält der Käufer die 20 Prozent Umsatzsteuer zur Gänze als Vorsteuer vom Wohnsitzfinanzamt zurück.
Kredit-Zinsen
Wird die Vorsorge-Wohnung ganz (oder teilweise) durch einen Kredit finanziert, dürfen die anfallenden Kredit-Zinsen zur Gänze über die gesamte Laufzeit steuerlich von der Miete abgesetzt werden.
Abnutzung
Bei Vermietung und Verpachtung können Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Gebäude bzw. die Wohnung ist einer Abnutzung ausgesetzt (AfA) Die steuerliche Nutzungsdauer einer Wohnung beläuft sich auf 66,66 Jahre. Die steuerliche „Abnutzung“ des Wohnungswertes beträgt somit rund 1,5 Prozent pro Jahr. Diese Abnutzung wird jährlich steuerlich von den Mieteinnahmen abgesetzt. Die Küche inklusive aller Küchengeräte gilt als Sonderausstattung und darf mit 10 Prozent pro Jahr von den Mieteinnahmen steuerlich geltend gemacht werden.
Beschleunigte AfA
Für Gebäude, die ab dem 1. Juli 2020 angeschafft oder hergestellt werden, kann eine beschleunigte AfA geltend gemacht werden. Es kann im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung der Abschreibung höchstens das Dreifache (4,5 Prozent), im folgenden Jahr höchstens das Doppelte (3 Prozent) des gewöhnlichen Abschreibungssatzes geltend gemacht werden.
Steuerberatung
Die Kosten für Steuerberatung gelten als „Werbungskosten“ und werden ebenfalls steuerlich von den Mieteinnahmen abgesetzt.
Wohnungsmakler
Jede Vorsorgewohnung wird von der Vestwerk Real Estate Consulting GmbH professionell und marktorientiert vermittelt. Die Kosten für den Makler gelten als „Werbungskosten“ und dürfen von der Steuer abgesetzt werden.
Hinweis
Berechnung der Kaufnebenkosten, wie: Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, Treuhandentgelt und Maklercourtage basiert auf Basis des Brutto-Kaufpreises!